BaFin genehmigt die Änderung der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen 2005 (AVB 2005)

vkh

Änderung

Die BaFin genehmigt die in der Vertreterversammlung 2012 beschlossene Ergänzung des § 7 (Kosten und Gebühren) der AVB 2005 um die Ziffer 2:

„Die Gebühr für eine notwendige Auskunft der Einwohnermeldeämter trägt das Mitglied“.

Diese Auskunft wird nur notwendig, wenn das Mitglied seiner Verpflichtung, einen Wohnungswechsel der Kasse anzuzeigen, nicht nachkommt (§ 8 AVB 2005).

 
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