BaFin genehmigt Verschmelzung mit der JVK

vkh

Die Justiz-Versicherungs­kasse Lebensversicherungs­verein a.G.(JVK) wird rückwirkend zum 01.01.2012 auf die VKH verschmolzen. Der Verschmelzungs­vertrag wurde am 31.08.2012 von der Bafin genehmigt. Die JVK versicherte zum 31.12.2011 5.200 Mitglieder mit einer Sterbegeld­versicherungs­summe von 26 Mio. Euro.

 
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