Die BaFin hat die Übertragung der Oberbarmer Sterbekasse "Einheit" auf die VKH genehmigt.
Damit wurde die 19. Übertragung bzw. Verschmelzung auf die VKH erfolgreich durchgeführt.

Die BaFin hat die Übertragung der Oberbarmer Sterbekasse "Einheit" auf die VKH genehmigt.
Damit wurde die 19. Übertragung bzw. Verschmelzung auf die VKH erfolgreich durchgeführt.
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