Vertreter­versammlung beschließt Leistungs­erhöhungen 2011

vkh

Die Vertreterversammlung hat den Jahresabschluss der VKH genehmigt.
Der Abschluss weist einen Gewinn von 3,0 Mio € aus.

Folgende Überschussverwendung wurde, vorbehaltlich der Unbedenk­lichkeits­erklärung der BaFin, beschlossen:
Im alten Tarifwerk erhalten alle Versicherungen, die am 31.12.2010 versichert waren und noch am 1.1.2012 vorhanden sind, mit Wirkung zum 1.1.2012 einen Bonus von 1% auf das Grundsterbegeld. Der Gewinnzuschlag ist bereits bis zum 31.12.2011 deklariert. Er wird in Höhe von 15% bis 31.12.2012 festgesetzt. Im neun Tarifwerk erhalten alle Versicherungen im H-, E- F- und G-Tarif, die am 31.12.2010 versichert waren und noch am 1.1.2012 vorhanden sind, mit Wirkung zum 1.1.2012 folgende überschuss­beteiligung:

  • Zinsüberschussanteil von 0,50 % im H-, E-, F-Tarif bzw. 1,65 % im G-Tarif auf die mittlere Deckungs­rückstellung in 2010
  • Risiko­überschuss­anteil von 10% des Jahresbeitrags
  • Kosten­überschuss­anteil von 1 %o der Vers.summe.

Die am 31.12.2010 vorhandene verzinsliche Ansammlung wird mit 3,7% verzinst. Versicherungen, die in 2009 nicht ein volles Jahr bestanden, erhalten die überschüsse ratierlich. Im Tarif G1-E wird dabei als fiktiver Jahresbeitrag der Beitrag bei laufender Beitragszahlung bis zum Alter 85 herangezogen.

 
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